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ADFC-Ortsgruppe Würmtal
AG Landkreis West im ADFC München e.V.

Sprecherin:
Frauke Buchholz
Johans-Langmantel-Strasse 20
82061 Neuried
Tel. 089 / 7556270
  Sprecher:
Lotar Krahmer
Bussardstraße 5
82166 Gräfelfing
Tel. 089 / 89809370,  Fax 89809372


G 044 Kreisel und neue Unterführung am S-Bahnhof Lochham: Abenteuerliche Radverkehrsführung
Stand: 13.04.2010


Westwärts - kaum mehr als hundert Meter nur, doch welche Überraschungen werden dem ortsunkundigen, gesetzestreuen Radfahrer geboten! Die folgende Strecke gilt es zu überwinden:

Quelle: http://www.openstreetmap.de

Wir sind in der Lochhamer Straße, radeln gerade am Pschorrhof vorbei und orientieren uns:



Hinter dem Kreisverkehr, nach Unterquerung der S-Bahn, wollen wir nach rechts in die Aubinger Straße - das kann nicht so schwer sein.



Der Kreisel - so sieht er also aus. Schön, mal etwas anderes. Aber wir achten jetzt besser wieder auf unseren Radweg, denn da rechts...



oh ja, da muss man gleich wieder scharf nach links, und dann erst mal anhalten. Was sagt eigentlich die Straßenverkehrsordnung zu dieser Situation?



Fahrzeuge im Kreisverkehr haben ja eigentlich Vorfahrt, aber wir sind nicht im Kreisel. Wir sind auf einem Radweg, der an der Fahrbahn endet - Vorfahrt haben die Anderen, und zwar alle, auch die Fußgänger! Wollen wir weiter radeln, gilt §10 StVO: "Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist..." Im Klartext: Wenn wir nicht aufpassen, und es passiert etwas, sind wir Schuld. Der Zebrastreifen gilt nur für Fußgänger, nicht für uns. Es sei denn... Genau: Wenn wir keine Lust mehr haben zu warten, können wir auch absteigen. Dann sind wir Fußgänger und genießen deren Vorrechte. So wird die Überquerung der Aubinger Straße doch gleich viel leichter, und drüben steigen wir einfach wieder auf. Eigentlich wollten wir ja Rad fahren, aber gut...

Jetzt sollte dem sanften Rollenlassen unter die Brücke nichts mehr im Wege stehen, also los, es geht abwärts! Aber Moment mal, was ist denn da links für ein Schild?



Das ist ein linksseitiger Radweg, benutzungspflichtig! Wir müssen irgendwie da rüber, aber jetzt ist grad noch Gegenverkehr. Hoffentlich merken die Autofahrer hinter uns rechtzeitig, dass wir hier anhalten müssen - warum wir das tun, verstehen die bestimmt nicht, denken "Immer diese lästigen Radler" - dabei halten wir uns nur gerade an die Straßenverkehrsordnung. Also, um dem Autofahrerärger zu entgehen, irgendwie rechts rauf auf den Gehweg. Gut, dass wir nur zu zweit sind. Wie soll das eigentlich gehen bei einer 2-Familien-Radtour mit 8 Teilnehmern? Na ja, ist grad nicht unser Problem, also Bedarfsampel drücken, eine halbe Minute ausruhen, und schon können wir weiterfahren.



Hm, eigentlich wollen wir rechts abbiegen, jetzt müssen wir nach links - na ja, irgendwie...



... wird es schon weiter gehen - aaah, ja! Der Radweg ist mal wieder am Ende, aber es gibt Licht am Ende des Tunnels: Jetzt nur noch eine Spitzkehre nach rechts unter Beachtung von §10 StVO, und schon...



müssen wir nur noch als Linksabbieger die Aubinger Straße überqueren, wobei wir an dieser Stelle nur ahnen können, dass wir die abknickende Vorfahrt der Anderen zu respektieren haben - und schon sind wir da, wo wir hinwollen!

Na bitte, es geht doch: Brav Rad fahren. Gab es nicht mal einen Grundsatz, die Planung müsse die Leichtigkeit des Verkehrs für alle Teilnehmer gewährleisten?

13.04.2010: Verbesserungsvorschlag:
Die Nutzung von Radwegen sollte besser durch gute Angebote gefördert werden, nicht durch behördliche Anordnung bei Verzicht auf Qualität. Die Straßenverkehrsordnung verlangt dies schon seit der "Fahrradnovelle" im Jahr 1997.

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Der Bericht wurde erstellt von Lotar Krahmer.